Am Freitag, 29. April verkündete Richterin Deborah Taylor das Strafmaß. Boris Becker (54) muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei guter Führung soll er die Hälfte der Strafe auf Bewährung absitzen können. Die Strafe muss er umgehend antreten.
Wie „bild.de“ aus dem Gerichtssaal berichtete, sagte die Richterin in ihrer Abschlussrede unter anderem: „Ich habe die Einwände, die für Sie vorgetragen wurden, in Betracht gezogen. Aber Sie machten persönlich Gebrauch vom Firmenkonto. Sie haben Eigentum unterschlagen, versteckt. So viel Geld ging verloren.“ Zuvor hatte Staatsanwältin Rebecca Chalkley in ihrem Plädoyer den Vorsatz seines Handelns betont und gesagt: „Boris ist schlechten Charakters.“ Beckers Anwalt Jonathan Laidlaw bestand in seinem Plädoyer wiederum darauf, dass es kein vorsätzliches Verhalten gegeben hat.
Boris Becker: Jury sprach ihn vor drei Wochen schuldig
Vor drei Wochen hatte eine Jury am Southwark Crown Court in London die Tennis-Legende in vier von insgesamt 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Demnach hat Becker Teile seines Vermögens in seinem Insolvenzverfahren bewusst nicht vollständig aufgeführt. Außerdem hat er eine Immobilie in seinem Heimatort Leimen verschleiert und ohne Erlaubnis hohe Summen auf andere Konten überwiesen. Auch hat er gegenüber seinem Insolvenzverwalter Wertgegenstände verschwiegen und seinen Beratern, die sich um seine Finanzen kümmern, die Schuld zugewiesen.
Boris Becker bestritt die Vorwürfe gegen ihn
Der 54-Jährige selbst hat die Vorwürfe gegen ihn während des gesamten Prozesses bestritten. Laut seines Verteidigers sei Becker zwar naiv, aber unschuldig. „Diese Verurteilung ist eine klare Warnung für diejenigen, die glauben, sie könnten ihr Vermögen verbergen und damit davonkommen. Sie werden ermittelt und strafrechtlich verfolgt“, teilte die Insolvenzbehörde nach der Verurteilung mit. Obwohl er in den anderen 20 Punkten der Anklage freigesprochen wurde, reichten die übrigen vier Punkte aus, ihn zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Becker kann gegen das Strafmaß Einspruch einlegen.
Boris Becker wurde 2017 für zahlungsunfähig erklärt
Der Goldene-Kamera-Preisträger von 1990 war 2017 vom Gericht für zahlungsunfähig erklärt worden und musste sein Vermögen offenlegen. Dabei ließ er nach Einschätzung der Jury wichtige Teile aus. Für seine seit Jahren bestehenden finanziellen Probleme machte der Leimener vor Gericht unter anderem seine teure Scheidung von Ex-Frau Barbara Becker (55) und die erheblichen Unterhaltszahlungen für seine Tochter Anna Ermakowa (22) verantwortlich.